Die gesellschaftsrechtlichen Mechanismen zur Regulierung, Steuerung und Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen knüpfen de lege lata weiterhin ausschließlich an den Menschen und sein Verhalten als Entscheidungsträger an. Doch das geltende Kapitalgesellschaftsrecht sieht sich längst mit einer Vielzahl juristischer Anpassungsfragen konfrontiert, die sich aus der rasant fortschreitenden Digitalisierung ergeben – und wird dadurch gezwungen, über seine ursprüngliche Konzeption hinauszuwachsen. Rechtsanwender und Gesetzgeber stehen vor der Herausforderung, einen kohärenten rechtlichen Rahmen zu entwickeln, der nicht nur die Einordnung digitaler Systeme erfasst, sondern auch die Zuordnung von Verantwortung bei deren Nutzung sowie die Vermeidung innovationshemmender Haftungsrisiken für Unternehmen harmonisiert.
Gleichzeitig eröffnen die rasante Verbreitung und Weiterentwicklung von Blockchain-Technologien, Kryptowährungen und weiteren Finanzinnovationen dem Kapitalmarkt neue Möglichkeiten der Bezahlung, Kapitalbeschaffung und des Investments. Diesen Chancen stehen jedoch zahlreiche rechtlich komplexe und bislang ungelöste Fragestellungen gegenüber – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Ausgangspunkt bleibt die im Finanzmarktrecht traditionell verankerte technologieneutrale Regulierung. Im Fokus steht das Verhalten der Marktteilnehmer, nicht die von ihnen eingesetzten Technologien. Doch genau daraus ergeben sich Integrationsprobleme, die grundlegende rechtliche Fragen aufwerfen und eine vertiefte rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung erfordern.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich und hier möglich.
Im Rahmen der Veranstaltung wird es Catering geben.