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Die Anwälte* von morgen – nach Richard Susskind
Durch die Veränderungen, die die Digitalisierung der Rechtsbranche mit sich bringt, werden sich die traditionellen juristischen Berufsbilder verändern.
Richard Susskind prognostiziert in seinem Buch „Tomorrow’s Lawyers – An Introduction to Your Future” folgendes: Mandanten seien in Zukunft nicht dazu bereit, eine teure Rechtsberatung zu bezahlen, wenn diese Dienstleistung auch von weniger fachkundigen Personen, unterstützt durch intelligente Systeme und standardisierte Prozesse, ausgeführt werden können. Susskind sagt vorher, dass in absehbarer Zukunft nur noch in zwei Fällen „klassische Anwälte“ gebraucht werden: Zum einen, wenn die Arbeit nicht standardisiert und automatisiert werden kann und zum anderen in den Fällen, in denen ein maßgeschneiderter Service unvermeidlich ist. Er selbst gibt dieser Berufsform den Namen „Experte als vertrauenswürdiger Berater“.
In allen anderen Fällen werden, so Susskind, werden neue und vielversprechende Karrieren für Personen mit einer juristischen Ausbildung entstehen. Diese bestehen aus einer Mischung aus juristischer Arbeit und weiteren praktischen Tätigkeiten. Susskind stellt sich die juristischen Berufsbilder der Zukunft unter anderem folgendermaßen vor:
„Der Praktiker“
Der „Praktiker“ agiert als juristischer Assistent des „Experten als vertrauenswürdiger Berater“. Er kommt dann zum Einsatz, wenn ein Anwalt gebraucht wird, allerdings nicht unbedingt ein teurer Spezialist erforderlich ist. Dieser muss qualifiziert und sachkundig sein, braucht allerdings keine zutiefst fachkundigen Kenntnisse.
„Der Rechtswissen Ingenieur“
Wenn juristische Dienstleitungen digitalisiert und standardisiert werden, wird es vonnöten sein, dass „Rechtswissen Ingenieure” die riesigen Mengen komplexen juristischen Materials, sowie Prozesse organisieren und modellieren. Das Recht muss analysiert, extrahiert, in Standardrechtsfällen erfasst und diese in Computersystemen verankert werden. Im Ergebnis können zum Beispiel Online-Rechtsdienstleistungen angeboten werden.
„Der Rechtstechnologe“
Sowohl die Ausübung des Rechts, als auch die Rechtspflege sind inzwischen stark von der Informationstechnologie und dem Internet abhängig. In Zukunft wird es nicht mehr ausreichen, dass „Dolmetscher“ den Juristen die Technologie erklären und den Technologen das Recht. Wenn juristische Dienstleistungen ohne IT unpraktisch oder unvorstellbar werden ist es wichtig, erfahrene und qualifizierte „Rechtstechnologen“ zur Seite zu haben, die die Kluft zwischen Recht und Technologie überbrücken können. Die „Rechtstechnologen“ legen die Grundlagen, auf der juristische Dienstleistungen aufgebaut werden, und die Kanäle, über die Nicht-Juristen Zugang zum Recht erhalten.
„Der juristische Hybrid“
Die Anwälte der Zukunft werden sich diversifizieren müssen, um im Geschäft zu bleiben. Unter der Annahme, dass die traditionelle Rechtsdienstleistung seltener wird, erwartet Susskind, dass Anwälte ihre Fähigkeiten erweitern, indem sie zunehmend multidisziplinär werden. Viele Anwälte haben bereits Kenntnisse in anderen Fachgebieten und agieren zum Beispiel als Strategen, Unternehmensberater, Marketingexperten, Organisationspsychologen und dergleichen. Die „juristischen Hybriden“ von morgen werden hervorragend ausgebildet und unbestreitbar Experten in anderen Disziplinen sein, so Susskinds These. Dadurch besteht das Potential, dass sie den Mehrwert juristischer Dienstleistungen erheblich steigern.
„Der juristische Prozessanalytiker“
Nach Susskind hat der „juristische Prozessanalytiker“ die Aufgabe, einen juristischen Fall zu analysieren, diesen in sinnvolle und überschaubare Abschnitte zu untergliedern und für jeden Teil den am besten geeigneten Dienstleister zu identifizieren. Diese Aufgabe erfordert einen tiefen juristischen Einblick und viel Erfahrung. Der „juristische Prozessanalytiker“ wird oft in einer internen Rechtsabteilung und seltener in einer Anwaltskanzlei beschäftigt sein.
„Der juristischer Projektmanager“
Sobald die Arbeit des „juristischen Prozessanalysten“ erledigt ist, gibt der „juristische Projektmanager“ das Arbeitspaket an einen geeigneten Dienstleister. Zudem stellt er sicher, dass diese ihre Arbeit pünktlich und im Rahmen des Budgets abschließen. Außerdem muss die Qualität verschiedener Pakete kontrolliert und die verschiedenen Arbeitspakete zu einem nahtlosen Service für den Kunden zusammengeführt werden.
„Der juristische Datenwissenschaftler“
Susskind nimmt an, dass sich mit zunehmender Bedeutung maschinellen Lernens und predictive analytics (z. dt. vorhersagende Analytik) in der Gesetzgebung ein entsprechender Bedarf an „juristischen Datenwissenschaftlern“ entwickeln wird. Diese beherrschen die Werkzeuge und Techniken, um Informationsmengen zu verarbeiten. Der „juristische Datenwissenschaftler“ wird Korrelationen, Trends, Muster und Erkenntnisse sowohl in juristischen als auch in nicht-juristischen Materialien herausarbeiten.
„Der Experte für online-Gerichte und online-Streitbeilegungsverfahren“
Susskind prognostiziert die Entstehung von online-Gerichten und online-Streitbeilegungsverfahren als gängige Mechanismen für die Beilegung von Streitigkeiten. Damit einhergehend wird es Spezialisten geben, die Parteien darin beraten, wie sie die online-Verfahren am besten nutzen können. Prozessanwälte werden neue Fähigkeiten und Methoden entwickeln (müssen), die ihre Klienten, die in online-Gerichtsverfahren involviert sind, in eine nachweislich bessere Position bringen, als wenn sie diese Systeme alleine nutzen. Zudem wird es online Verwandlungsführer und Mediatoren geben.
„Der Risikomanager“
Der „Rechtsrisikomanager“ konzentriert sich darauf, die Bedürfnisse von denjenigen, die er berät, zu erkennen, rechtliche Probleme einzudämmen und den Problemen vorzubeugen. Er wird sich nicht mit spezifischen Geschäften und Streitigkeiten beschäftigen, sondern mit potenziellen Fallstricken und Bedrohungen für das Unternehmen.
Teile dieser Berufsbilder finden sich heute schon in einigen Positionen wieder. Dennoch sind diese Jobs nicht diejenigen, die Jurastudenten in der Regel vor Augen haben, wenn sie ein Jurastudium beginnen.
Das juristische Wissen und eine gute juristische Ausbildung werden weiterhin grundlegend sein. Jedoch werden weitere Fähigkeiten wie Projektmanagement, betriebswirtschaftliche Grundlagen und technischen Kenntnisse erforderlich sein und zu den Kompetenzanforderungen für alle Anwälte im digitalen Zeitalter gehören.
Unser Fazit
Für Studierende entsteht daher der dringende Bedarf, insbesondere die Vermittlung technischer Kenntnisse im juristischen Studium als einen festen Bestandteil einzugliedern. Dies ist nicht nur von bedeutender Wichtigkeit, um zukünftige Berufe – in welcher konkreten Form auch immer – ausüben zu können, sondern auch, um Sachverhalt der Klienten in einer digitalisieren Welt zu verstehen.
*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige alle Geschlechter.
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