Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik

Von

Lisa Buziek

Allgemein

– oder: Warum gerade das Unvollkommene eine wundervolle Sache ist.

 

Vom 7.-9.11.2019 fand in Berlin die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik statt. Zum 30. Jahrestag des Mauerfalls trafen sich unter dem Motto „Daten – Freiheit – Sicherheit“ ca. 150 TeilnehmerInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft zum gemeinsamen Ideenaustausch.

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (kurz: DGRI) wurde 1992 gegründet. Sie beschäftigt sich mit den vielfältigen Fragen, die an der Schnittstelle von Recht und Informationstechnik entstehen – vom IT-Recht in der Wirtschaft bis zur Rechtspolitik.

Nach einleitenden Worten vom Vorsitzenden Prof. Dr. Heckmann wurde die Veranstaltung von gleich zwei hochkarätigen Vorträgen fulminant eröffnet. Prof. Dr. Stein Ringen, emeritus professor der University of Oxford und visiting professor am King’s College London, sprach zu „China’s Social Credit System“. Prof. Dr. Thomas Wischmeyer von der Universität Bielefeld teilte dann seine Ãœberlegungen zur „(Un-)Rechtsverwirklichung durch Technik im demokratischen Rechtsstaat“. In der anschließenden lebhaften Diskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Universität Bonn, erhielten beide noch einmal die Gelegenheit, auf Beiträge aus dem Publikum zu reagieren.

 

 

Das Social Credit System

Aus dem Vortrag von Prof. Dr. Ringen ging insbesondere hervor, dass es beim Social Credit System in China nicht etwa darum geht, potentielle Revolutionäre und Andersdenkende zu identifizieren – die kenne man bereits. Vielmehr stehe das Credit System im Zentrum einer neuen Form der staatlichen Herrschaftsausübung. Ringen nennt sie „controllocracy“ – sie folgt dem Motto: „The best form of control is self-control“. Weiter beobachtet er: „The Chinese talk a lot about loyalty, about how loyal their citizens are. Only that they themselves would never trust it [the citizens‘ loyalty] of course.“ Auch und gerade in China gilt, trotz anderer Außendarstellung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nun muss man nicht nur nach China blicken, um zu sehen, was an (digitaler) Ãœberwachung heute möglich ist und wie sie gezielt eingesetzt wird. In der Diskussion wurde auch die Ãœberwachung in Europa kritisiert. Als zentralen Unterschied zwischen Ãœberwachung in Europa einerseits und China andererseits nannte Prof. Ringen den staatlichen Akteur. In Europa ist dieser demokratisch legitimiert, in China nicht. Und so gab der Vortrag auch guten Anlass, einige Ãœberlegungen dazu anzustellen, was eine Demokratie eigentlich ausmacht. Demokratie, so Ringen, enthalte einen ganz klaren Auftrag an die Staatsbürger – „don’t be selfish“.

 

 

Technologie und Rechtsvollzug

Prof. Dr. Wischmeyer richtete in seinem Vortrag den Fokus auf den Rechtsvollzug im demokratischen Staat. Technische Möglichkeiten bieten völlig neue Wege, geltende Normen durchzusetzen. Ein konkretes Beispiel: Betrunken Auto fahren ist verboten. Trunkenheitsfahrten ließen sich leicht verhindern, wenn das Auto erkennen könnte, dass der Fahrer alkoholisiert ist – und sich dann gar nicht erst anschalten ließe. Eine perfekte Lösung? Bei näherer Betrachtung wirft dieses einfache Beispiel Probleme auf. Was ist mit Situationen, in denen eine Trunkenheitsfahrt gerechtfertigt sein kann – beispielsweise, weil sie nötig ist, um einen Schwerverletzten ins Krankenhaus zu bringen? Hier sind differenzierte Einzelfallentscheidungen nötig, die sich wohl nur schwer in ein „technisches Korsett“ verpacken ließen.
In rechtstheoretischer Hinsicht stellen sich weitere Fragen. Grundsätzlich richten sich Rechtsnormen an menschliche Akteure. Erfolgt jedoch eine Durchsetzung „by design“ – verliert dann die Norm ihren Normcharakter? Setzt eine Norm die Möglichkeit des Abweichens voraus, gibt es gar ein „Recht auf Rechtsverstoß“? Verliert die Sanktion bei automatisierter Durchsetzung ihren strafenden Charakter und büßt damit die Sanktionsnorm selbst an Existenzberechtigung ein? All diese Fragen wurden aufgeworfen und kontrovers diskutiert.
Technische Möglichkeiten und Entwicklungen fordern uns auf, genauer hinzusehen und unser Verständnis des Rechts zu hinterfragen. Sie laden dazu ein, vermeintlich Gegebenes zu überprüfen und den Blick auch mehr darauf zu richten, wie das Recht in der gesellschaftlichen Wirklichkeit funktioniert.

Die folgenden Vorträge deckten ein breites Spektrum aktueller Themen ab: Die Verfolgung von Straftaten im Internet, die Ergebnisse der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ sowie der Datenethikkommission kamen ebenso zur Sprache wie Datenverträge in der anwaltlichen Praxis.

 

 

Das Legal Tech Panel

Am Nachmittag teilten sich die BesucherInnen auf zwei Panels auf, von denen sich eines – besonders interessant für uns, Freunde des Legal Tech – mit, genau, Legal Tech beschäftigte.
Zoe Andreae, Geschäftsführerin eines juristischen Softwareunternehmens, stellte dort am konkreten Beispiel die Arbeit an der Schnittstelle von Jura und IT vor. Julia Mergenthaler, Legal Tech Coordinator, gab einen Einblick in ihre Arbeit hinter den Kulissen der Großkanzlei. Sie stellte dar, wie Kanzleien eigene Tools entwickeln, um die Anwälte in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dr. Christina-Maria Leeb, Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei, rundete die Vorträge mit ihrem Beitrag zu den aktuellen Fragen des anwaltlichen Berufsrechts ab. In der anschließenden Diskussion unter Leitung von Prof. Dr. Peter Bräutigam wurde klar, dass gerade die berufsrechtlichen Fragen viele der Anwesenden bewegten. Der Begriff „Legal Tech“ wurde kritisch analysiert – es empfiehlt sich wie bei wohl jedem Schlagwort, mit trennschärferen Begrifflichkeiten zu arbeiten, die klarstellen, worauf man sich im konkreten Einzelfall bezieht (und worauf eben nicht).

 

 

Zum Abschluss: KI

Den Abschluss der Veranstaltung bildete der Themenschwerpunkt „Künstliche Intelligenz“. Dr. Aljoscha Burchardt vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz gelang es, anschaulich und unterhaltsam den aktuellen Stand der Forschung darzustellen. Er plädierte dafür, den Einsatz neuer technischer Entwicklungen in abgegrenzten Umgebungen zu erproben, statt theoretische Diskussionen im Vorfeld zu führen. Diese gingen – mangels Konkretheit – oft an der eigentlichen Frage vorbei.

Bis zum Ende der Tagung wirkten die Schlussworte des Eingangsredners Prof. Ringen fort. Er mahnte die demokratischen Staaten, nicht nach dem perfekt funktionierenden Staat nach chinesischem Vorbild zu streben. Vielmehr gelte es, vermeintlich „perfekte Systeme“ kritisch zu hinterfragen. Das Unperfekte, Unvollkommene sei gerade die Kehrseite einer funktionierenden Demokratie – „and therefore, imperfection is a wonderful thing“.

Weitere Informationen zur DGRI finden Sie unter dgri.de. Eine detaillierte Dokumentation der Jahrestagung 2019 gibt es auf Twitter unter #dgri2019.

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